Anerkennung der Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft Klausdorf gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Teltow-Fläming gemäß § 75 SGB VIII
Anerkennung der Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft Klausdorf gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Teltow-Fläming gemäß § 75 SGB VIII