TOP Ö 13: Öffentlich-rechtlicher Verwaltungsvertrag zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen für die beim Betrieb von zusätzlichen Fahrleistungen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in betroffenen Städten und Gemeinden durch die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen entstehenden Aufwendungen